Gefährdungsmanagement für Aufzüge und Rolltreppen

 

Durch die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015 werden Betreiber von Aufzugsanlagen und Rolltreppen verschärft in die Pflicht genommen. Daraus resultieren explizite Anforderungen an die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

 

Die zugrunde liegende Betreiberverantwortung ist zivil- und strafrechtlich relevant und wird nicht durch bestehende Wartungs- und ZÜS-Prüfungen erfüllt.

So muss unter anderem eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung (GBU) durch einen unabhängigen Dritten erstellt werden. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden nicht nur die Abweichungen zum Stand der Technik ermittelt, sondern auch organisatorische Defizite aufgezeigt und damit verbundene mögliche Gefährdungen erkannt.

 

So schaffen Sie für Mitarbeiter und Kunden ein sicheres Arbeitsumfeld, bei dem das Restrisiko für Unfälle und Verletzungen minimal gehalten wird.

 

Leistungsüberblick:

• Umfassende Beratung rund um Aufzüge, Rolltreppen

• Erfassung und sicherheitstechnische Begutachtung

• sicherheitstechnische Beurteilung (ArbSCHG)

• Rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach ArbSCHG, BetrSichV und EN-Normen

• Planung bedarfsgerechter Modernisierung, Nachrüstung oder Neubau entsprechend dem aktuellen Stand der Technik (BetrSichV)

• fachgerechte Betreuung der Montagebaustellen

• Übernahme der rechtskonformen Organisationssicherheit (lt. ArbSchG & BetrSichV)

 

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